Eine Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat u. a. gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.

 

Diese Information ist ein kurzer Überblick.

Es ist daher nicht abschließend. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen) für die Hausratversicherung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

 

Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an.
Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.

 

Was ist versichert?
Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.

Dazu zählen beispielsweise auch:

Möbel, Teppiche , Bekleidung;

elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschine, TV, Computer)

Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören;

Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.

 

Versicherbare Gefahren

Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;

Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;

Leitungswasser;

Naturgefahren wie Sturm, Hagel;

Weitere Naturgefahren. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch;

Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung;

Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschalldruckwellen.

Glasbruch

Fahrraddiebstahl/ -Kasko

Unbenannte Gefahren

 

Versicherte Schäden

Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

 

Versicherte Kosten

Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen:

Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten

Aufräumkosten;

Bewegungs- und Schutzkosten;

Hotelkosten;

Transport- und Lagerkosten;

Schlossänderungskosten;

Bewachungskosten;

Kosten für Provisorische Maßnahmen;

Reparaturkosten für Nässeschäden;

Reparaturkosten für Gebäudeschäden.

 

Höchstentschädigung und Versicherungswert

Die mit dem Versicherer vereinbarte Höchstentschädigung begrenzt im Versicherungsfall insgesamt die Entschädigung für versicherte Sachen und versicherte Kosten.

Die Höhe der vereinbarten Höchstentschädigung ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.

Maßgeblich für die Entschädigungsberechnung ist der Versicherungswert (Neuwertige Wiederbeschaffung) Weicht die angegebene Wohnfläche von der tatsächlichen ab, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.

 

Was ist nicht versichert?

Dazu zählen beispielsweise:

x Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt;

x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;

x Luft- und Wasserfahrzeuge.

 

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.

In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

! Krieg, Innere Unruhen;

! Kernenergie;

! Schwamm;

! Sturmflut;

! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.

 

Wo bin ich versichert?

Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.

 

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
  • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

 

Wann und wie zahle ich?

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

 

Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der vollständigen Zahlung. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

 

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie haben das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen, bei einem mehrjährigen Vertrag jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf. Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang des Kündigungsschreiben bei uns maßgeblich. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform (z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief).

 

Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

DOM/NORDVERS

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht abschließend. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen) für die Glasversicherung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen.

 

Was ist versichert?

Versichert sind zum Beispiel:

alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben;

künstlerisch bearbeiteten Scheiben, Platten und Spiegel;

Mobiliarverglasungen.

 

Versicherbare Gefahren und Schäden

Die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch der versicherten Sachen.

 

Versicherte Kosten

Versichert sind z. B. die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für:

das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),

das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).

 

Höchstentschädigung

Die mit dem Versicherer vereinbarte Höchstentschädigung begrenzt im Versicherungsfall insgesamt die Entschädigung für versicherte Sachen und versicherte Kosten.

 

Was ist nicht versichert?

Zu den nicht versicherten Sachen zählen z. B.:

x Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Falle eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z.B. Glasmöbel, Photovoltaikmodule),

x Hohlgläser,

x Beleuchtungskörper,

x optische Gläser,

x Geschirr,

x Handspiegel,

x Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, ComputerDisplays),

x Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind

 

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);

! Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.

 

Wo bin ich versichert?

Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden

 

Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
  • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
  •  

Wann und wie zahle ich?

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.

 

Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der vollständigen Zahlung. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

 

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, bei einem mehrjährigen Vertrag jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf. Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang des Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform (z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief).

Die Leistungsübersicht bezieht sich auf die Vertragsgrundlagen Ihres Assekuradeurs zur Hausratversicherung (Stand: 01.10.2019) und ist stark verkürzt wiedergegeben. Maßgeblich ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.